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   VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1896/17   

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https://dejure.org/2018,5193
VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1896/17 (https://dejure.org/2018,5193)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.2018 - 5 B 1896/17 (https://dejure.org/2018,5193)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 5 B 1896/17 (https://dejure.org/2018,5193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Feuerwehrsatzung - FwS - der Gemeinde Fernwald § 6 Abs. 4, Feuerwehrsatzung - FwS - der Gemeinde Fernwald § 8, § 11 HBKG
    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALARM- UND AUSRÜCKORDNUNG; AUSSCHLUSS; DIENSTANWEISUNG; DIENSTVERHÄLTNIS; EINSATZABTEILUNG; FEUERWEHRAUSSCHUSS; FREIWILLIGE FEUERWEHR; GEMEINDEBRANDINSPEKTOR; MITGLIED; ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG; ORDNUNGSMAßNAHME; PFLICHTVERLETZUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEITSGRUNDSATZ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 582
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 11 UE 1567/88

    Freiwillige Feuerwehr - zum Ausschluß aus wichtigem Grund

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1896/17
    Bereits der früher für das Brand- und Katastrophenschutzrecht zuständige 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 - (HSGZ 1992, 444 = Juris Rn. 44) festgestellt, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die keine Ehrenbeamten sind, in einem Dienstverhältnis eigener Art im Sinne von § 21 Hessische Gemeindeordnung - HGO - stehen.

    Darüber hinaus ist der Gemeindevorstand grundsätzlich an einem sofortigen Ausschluss eines Mitglieds nicht gehindert, wenn nur so die Funktionsfähigkeit der Einrichtung sicherzustellen ist (Hess. VGH, Urteil vom 17. Januar 1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 13.2526

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1896/17
    Ohne die Schwere seiner Pflichtverletzungen zu relativieren, ist des Weiteren zu beachten, dass die Pflichtverletzungen auf steuerbarem Verhalten des Antragstellers beruhen, so dass angenommen werden kann, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von dauerhaften Folgen für seine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Antragsgegnerin positiv beeinflusst werden kann (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 9. März 2015 - 17 P 13.2526 -, NZA-RR 2015, 388 = PersV 2015, 313 = Juris Rn. 54).
  • VGH Hessen, 04.02.2020 - 5 A 858/19

    Der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auf die Beschwerde des Klägers gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 - dem Antrag des Klägers auf gerichtlichen Eilrechtsschutz statt und stellte auch bezüglich des Ausschlusses des Klägers aus der Freiwilligen Feuerwehr die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände), der Akte des vorangegangenen Eilverfahrens - 5 B 1896/17 - (2 Bände) sowie der Behördenakte (1 Ordner) Bezug genommen, die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Hierzu hat der Senat bereits im Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 - (Juris) festgestellt, dass zunächst darauf hinzuweisen ist, dass das Verhalten des Klägers als Mitglied der Einsatzabteilung X... im Rahmen der internen Diskussion um die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten, insbesondere um eine Beteiligung der Einsatzabteilung X... an Einsätzen auf der B 457, nicht zu beanstanden ist.

  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2613/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auf die Beschwerde des Klägers hin gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Februar 2018 (Az. 5 B 1896/17 ) dem Antrag des Klägers auf gerichtlichen Eilrechtsschutz statt und stellte auch bezüglich des Ausschlusses des Klägers aus der Freiwilligen Feuerwehr die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Die Regelungskompetenz der Gemeinde steht auch im Einklang mit § 21 Abs. 2 HGO , der deshalb zu berücksichtigten ist, weil Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art im Sinne des § 21 HGO stehen (Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1896/17 -, Rn. 5 , juris).

  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387

    Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Aus Verhältnismäßigkeitsgründen darf der Ausschluss nur erfolgen, wenn dem ehrenamtlich Tätigen ein so schwerer Verstoß gegen seine Dienstpflichten vorzuwerfen ist, dass andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind oder sich bereits als erfolglos erwiesen haben (vgl. HessVGH, B.v. 8.2.2018 - 5 B 1896/17 - NVwZ-RR 2018, 582 Rn. 9; VGH BW, B.v. 15.9.2014 - 1 S 920/14 - DÖV 2014, 1028 Ls. = juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich die Pflichtverletzungen des Klägers gerade nicht auf sein Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem vom Kläger steuerbaren Verhalten beruhen (vgl. zum letztgenannten Aspekt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).
  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2608/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die Regelungskompetenz der Gemeinde steht auch im Einklang mit § 21 Abs. 2 HGO , der deshalb zu berücksichtigten ist, weil Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art im Sinne des § 21 HGO stehen (Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1896/17 -, Rn. 5 , juris).
  • OVG Sachsen, 19.11.2018 - 2 A 106/16

    Ehrenamt; Entlassung; Ermessen

    23 Der Senat hat wegen der grundsätzlichen gesetzgeberischen Entscheidung in § 86 VwVfG keine durchgreifenden Bedenken daran, dass die auf die - allgemein gehaltene - Ermächtigungsgrundlage des § 15 Abs. 4 SächsBRKG gestützte Regelung in der FwS ausreicht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris) und auch den Anforderungen der Wesentlichkeitstheorie standhält.
  • VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22

    Rechtsnatur der Einführung der 2G-Regel durch Dienstanweisung bei der

    Der Antragsteller steht als Freiwilliger Feuerwehrangehöriger in einer öffentlich-rechtlichen Dienstbeziehung zu der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr bzw. zu der Antragsgegnerin als Verbandsgemeinde und Rechtsträgerin der Freiwilligen Feuerwehr (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris, Rn. 5; VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 14 K 1946/18 -, BeckRS 2020 52877, Rn. 31).
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